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Immo-Est 2018+2019 - Druckversion

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Immo-Est 2018+2019 - Manfred - 07.06.2022

Hallo liebe Kollegen,
ich habe vor kurzem einen neuen Klienten übernommen, der nur Einkünfte aus V+V + Pension hat.
Die Dame die bisher die Buchhaltung erledigt hat ist verstorben.

In allen Vorjahren war die Einkünfte so gering, dass Steuer lt. ESt-Bescheid nie höher war als € 500,-

In den Jahren 2018+2019 wurden Immobilien verkauft und scheinbar vergessen in den
Steuererklärungen in die Versteuerung nach Tarif zu optieren.

Der Est-Bescheid 2019 wurde am 30.3.2020 veranlagt.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit zu erwirken, dass mein Klient die Immo-Est zurück bekommt?
Es geht um € 7.560,- und € 5.754,-.

Wir jeden Tipp wäre mein Klient und ich sehr dankbar.

liebe Grüße
Manfred Haslinger


RE: Immo-Est 2018+2019 - Steuerexperte - 07.06.2022

Guten Tag,

Sie könnten einen Antrag auf Nachsicht nach § 236 BAO stellen. Die Erfolgsaussichten hängen von der Gesamtsituation des Steuerpflichtigen ab und sind wohl eher überschaubar.

Fraglich ist auch, welche Rechtsberatung durch den vertragserrichtenden Parteienvertreter damals erfolgt ist und was dazu im Vertrag steht.

Viele Grüße