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Religiöse Vorschriften als Hemmschuh für einen Teil des Aufgabenbereiches eines Arbeitnehmers – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist zu beachten - Druckversion

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Religiöse Vorschriften als Hemmschuh für einen Teil des Aufgabenbereiches eines Arbeitnehmers – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist zu beachten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.07.2022

Religiöse Vorschriften als Hemmschuh für einen Teil des Aufgabenbereiches eines Arbeitnehmers – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist zu beachten

In der Ausgabe Nr. 13-2022 berichte ich von einem Fall, der beim OGH entschieden wurde, bei dem religiöse Reinheitsvorschriften ein Problem für den Teil eines Arbeitnehmeraufgabengebietes darstellten (Verbot durch hinduistischen Glauben, Speisen zu transportieren und das als Hausarbeiter in einem Krankenhaus).

Damit wir auch mal auf andere Gedanken kommen!