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Gesetzliche Regelungen zur Sanierung der gemeinschaftswidrigen Indexierung von Familienbeihilfe und steuerlichen Werten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.07.2022 Gesetzliche Regelungen zur Sanierung der gemeinschaftswidrigen Indexierung von Familienbeihilfe und steuerlichen Werten Nun sind die gesetzlichen Änderungen zur "Sanierung" der gemeinschaftswidrigen Indexierung im Bundesgesetzblatt verlautbart worden. Aus Lohnverrechnungssicht interessant ist: In Bezug auf die "Niedrigpreisländer" gilt, dass bis spätestens Ende September 2022 von Arbeitgeberseite für das Jahr 2022 betreffend die steuerlichen Werte (Familienbonus PLUS sowie AVAB/AEAB) eine Aufrollung durchzuführen ist. Was die "Hochpreisländer" betrifft, so berücksichtigt hier der Arbeitgeber ab August 2022 die "Österreich-Werte". Für die Monate Jänner bis Juli 2022 werden über die Arbeitnehmerveranlagung vermutlich neue indexierte Werte (die noch über eine Verordnung bekanntgegeben werden). Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/135/20220728 |