Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? (/showthread.php?tid=4816) |
Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.08.2022 Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? BFG RV/7104384 vom 16. Mai 2022 § 33 Abs. 3a EStG 1988 So entschied das BFG: 1. Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfenberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen. 2. Der (Ehe-)Partner des Familienbehilfeberechtigten hat neben dem Unterhaltsleister keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher den Familienbonus Plus nicht geltend macht. |