Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung (/showthread.php?tid=4834) |
Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.08.2022 Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung Eine Information der WKO Werden Dienstnehmer unter Entgeltfortzahlung aufgrund eines Covid-19-Attests freigestellt, können Dienstgeber die Erstattung der dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten beantragen. Die Kostenerstattung kann für den Zeitraum 1.8.2022 bis 31.10.2022 beantragt werden. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung bei der ÖGK einzubringen. Endet die Freistellung aufgrund des Wegfalles der Covid-19-Dienstfreistellungsregelung am 31.10.2022, können Anträge fristwahrend bis 13.12.2022 gestellt werden. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887355&portal=oegkdgportal |