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Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung - Druckversion

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Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.08.2022

Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung

Eine Information der WKO

Werden Dienstnehmer unter Entgeltfortzahlung aufgrund eines Covid-19-Attests freigestellt, können Dienstgeber die Erstattung der dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten beantragen.

Die Kostenerstattung kann für den Zeitraum 1.8.2022 bis 31.10.2022 beantragt werden.

Der Antrag ist spätestens 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung bei der ÖGK einzubringen.

Endet die Freistellung aufgrund des Wegfalles der Covid-19-Dienstfreistellungsregelung am 31.10.2022, können Anträge fristwahrend bis 13.12.2022 gestellt werden.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887355&portal=oegkdgportal