Verwendung UID bei Kleinunternehmer - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Diverses (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Verwendung UID bei Kleinunternehmer (/showthread.php?tid=4835) |
Verwendung UID bei Kleinunternehmer - NicoleR - 10.08.2022 Hallo! Wenn ein Kleinunternehmer für Leistungen im EU-Ausland eine UID Nummer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, gilt auch dies als Verzicht für die Anwendung der Erwerbsschwelle, oder ist dies getrennt zu betrachten? Also nur, wenn der Kleinunternehmer dem Lieferanten gegenüber seine UID Nummer angibt, verzichtet er auf die Anwendung der Erwerbschwelle? Danke! RE: Verwendung UID bei Kleinunternehmer - Hendrich Günter - 15.09.2022 Beantwortung durch einen externen Experten - Angaben ohne Gewähr Nur die Verwendung der UID (die Vorweis) beim Erwerb gegenüber den Lieferanten gilt als Verzicht auf die Anwendung der Erwerbschwelle! Liebe Grüße Günter Hendrich, BÖB |