Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer (/showthread.php?tid=486) |
Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Christine - 13.08.2019 Hallo, mein Klient hat sich 2 Klimaanlagen angeschafft (Kaufpreis Netto ca. 7000EUR). Diese sind an zentralen Stellen im Einfamilienhaus montiert und kühlen sämtliche Zimmer. Infos zum Unternehmer: Einzelunternehmer, zur Regelbesteuerung optiert, EA-Rechner, UVA quartalsmäßig er bietet hauptsächlich Programmierleistungen an und sein Geschäfts ist am Wohnort angemeldet, er hat ein anerkanntes Arbeitszimmer. Bis dato teilen wir die Betriebskosten lt. m2 Aufteilung %tuell auf. Wir sammeln die Betriebskosten und buchen diese lt. Aufstellung 1x im Monat anteilig in den Aufwand mit anteiliger VST auf das Konto 7. Betreibskostenanteil Arbeitszimmer & 2. VST Die m2 Aufteilung ist 13,36% und mit Plan etc. belegt. Klimanalage Fragen: jetzt im 2.Q wurde eine Anzahlung geleistet die Endrechnung wurde im 3.Q gelegt 1) ins Anlagenverzeichnis kommt die Klimaanlage ja nicht weil nicht mehr als 50% betriebliche Nutzung - richtig? 2) ich würde Ende Dezember dann schauen wie viel die Anlage Netto gekostet hat und mittels eines Eigenbeleges die Abschreibung die ich bei einem Anlagegut normal wählen würde anteilig anhand der % in die Buchhaltung reinnehmen (also zB wenn netto 7000eur, ND11J wären AFA von 636,36€ und davon würde ich dann am 31.12. 13,36% buchen = 85,02€ - ok so? 3) wie ist das mit der Vorsteuer? Darf man hier was in Abzug bringen? Wenn ja wie und wann? >> über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar da ich so etwas noch nicht hatte >> bitte also um Buchungsinfos betreffend Konten, Buchungszeitpunkt und Vorsteuer wie ihr da vorgehen würdet. DANKE * DANKE * RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Steuerexperte - 15.08.2019 Sehr geehrte Frau Christine, Sie können den Sachverhalt wie beschrieben verbuchen. Da die betriebliche Nutzung über 10% liegt, steht auch ein anteiliger Vorsteuerabzug zu. Wahlweise kann auch ein voller Vorsteuerabzug mit einer anschließenden jährlichen Eigenverbrauchsbesteuerung geltend gemacht werden (siehe UStR Rz 1902 f). Viele Grüße RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Christine - 15.08.2019 Vielen Dank. Verstehe ich das richtig? Die Buchungen könnten dann wie folgt sein beim EAR: Variante 1) >> diese Verstehe ich noch nicht ganz glaub ich Bei der Anzahlung und bei der Bezahlung der Endrechnung: 2. VST voller Betrag & nichts aufs Anlagenkonto da keine Anlage Am Jahresende mit Um&Nachbuchung: 7. Abschreibung (vollen Betrag wie wenn es Anlagegut wäre) und dann Eigenverbrauchsbesteuerung mit den 13% >> 9. Privat /4 Eigenverbrauch & 3. UST Variante 2) Bei der Anzahlung und bei der Bezahlung der Endrechnung: 2. VST anteiliger Betrag (13%) Am Jahresende mit Um&Nachbuchung: 7. Abschreibung (anteilige mit den 13%) >> wird dann jedes Jahr eingebucht bis ND aus >> die Klimaanlage müsste ich die dann gar nicht ins AVZ übernehmen?? oder schon mit Spalte Privatanteil?? >>> bei Variante 2 ergibt sich dann ja das Problem falls sich die % ändern dass ich dann aufpassen muss oder?? Was wäre dann zu tun?? Danke vielmals :-) RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Steuerexperte - 15.08.2019 Die konkrete Verbuchung hängt auch von den Möglichkeiten der jeweiligen Buchhaltungssoftware ab. Inhaltlich verhält es sich wie folgt: Variante 1: - Volle Vorsteuer bei Anschaffung - Keine Aufnahme in das AV - Jährlich anteilige AfA in Höhe des betrieblichen Anteils - Jährlicher USt-Eigenverbrauch (Klasse 3 USt) (in Höhe des privaten Anteils!) Variante 2: - Wie dargestellt, keine Aufnahme in das AV - Bei künftig höherer unternehmerischer Nutzung steht kein nachträglicher Vorsteuerabzug zu. - Bei künftig geringerer unternehmerischer Nutzung ist ein Eigenverbrauch zu buchen. RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Christine - 15.08.2019 super vielen lieben Dank RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Christine - 17.12.2019 (15.08.2019, 19:45)Lieber Steuerexperte ich hätte doch noch Fragen dazu bitte - vielen lieben Dank schon jetzt :-)Liebe Alle :-)Steuerexperte schrieb: Die konkrete Verbuchung hängt auch von den Möglichkeiten der jeweiligen Buchhaltungssoftware ab. Inhaltlich verhält es sich wie folgt: RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Steuerexperte - 17.12.2019 Es ist in einem Forum sehr schwierig, diese Fragen so ausführlich zu besprechen, bis sie restlos klar sind. In praktischer Hinsicht würde ich davon ausgehen, dass eine spätere Nutzungsänderung bei einem Arbeitszimmer sehr unwahrscheinlich ist (das Arbeitszimmer wird in Zukunft weder größer noch kleiner werden). Insofern wird die einfachste Vorgehensweise darin bestehen, dass Sie 13,36% der Bruttoanschaffungskosten heranziehen, davon die Vorsteuer geltend machen und vom verbleibenden Nettobetrag die AfA rechnen. RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Christine - 17.12.2019 OK Danke. verstehe. Für die Zukunft für andere Fälle würde mich aber trotzdem interessieren wenn ich vorher die VST voll geltend gemacht hätte und ich die Variante mit jährlichem UST-Eigenverbrauch in Höhe des privaten Anteils gewählt hätte wie ich hier vorgehen müsste. ND zB 11J - Volle Vorsteuer bei Anschaffung geltend gemacht (Netto 7000, VST also 1400) - Jährlich anteilige AfA in Höhe des betrieblichen Anteils - Jährlicher USt-Eigenverbrauch (Klasse 3 USt) (in Höhe des privaten Anteils!) 7. Afa / 0.Anlage 636,36€ 9. Privat / 7. Afa 551,34€ (86,64% Privatanteil, 13,36%betrieblich) / 3 UST 110,27€ Aufwand auf AfA Kto also 85,02€ (oder müsste ich einen Teil davon in Kl. 4 Eigenverbrauch buchen?) Die UST schläft man dann auf den Privatanteil der AfA drauf oder? Vielen lieben Dank @Steuerexperte Sie haben mir echt geholfen :-) Christine RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - Steuerexperte - 17.12.2019 Wenn das Wirtschaftsgut überwiegend betrieblich genutzt würde und daher Betriebsvermögen wäre, dann wären Ihre Buchungsvorschläge weitestgehend korrekt. Bei der zweiten Buchung dürfte man aber nicht die AfA im Haben buchen, sondern müsste einen (4) Eigenverbrauch von € 551,35 erfassen. Da in Ihrem Fall aber kein Betriebsvermögen vorliegt, halte ich einen ertragsteuerlichen Eigenverbrauch nicht für zulässig, sondern würde wie folgt buchen: 7 AfA / 9 Privat € 85,02 9 Privat / 3 USt € 110,27 |