KV IT - Telearbeit oder Homeoffice? - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: KV IT - Telearbeit oder Homeoffice? (/showthread.php?tid=4873) |
KV IT - Telearbeit oder Homeoffice? - sattler susanne - 26.08.2022 Hallo, ich habe einen Klienten der 1 DN vollzeit beschäftigt. Arbeitsort ist seine Wohnadresse * DG hat keine Büroräumlichkeiten * SV ist Bundesland wo DN wohnt (Oberösterreich) und * Kommst ist Bundesland wo die Firma ist (Steiermark) - da hab ich mit der Gemeinde vom Firmensitz korrespondiert (die waren sich auch nicht sicher) * Gehalt laut KV ST2 * Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt ( Laptop) Meine Frage: Fällt das jetzt unter Telearbeit (KV IT § 9 Telearbeit) oder Homeoffice? Finde die Unterscheidung schwierig und es macht einen Unterschied, ob ich Homeoffice Tage melde oder nicht? Denn somit würde ich ja jeden Arbeitstag als Homeoffice Tag melden? - das Thema verwirrt mich schon „Homeoffice“ Homeoffice Vereinbarung Homeoffice Tage melden Homeoffice Pauschale auszahlen – z.b. davon 100 Tage frei zu je 3 Euro und darüber hinaus pflichtig (wäre ja quasi ein Kostenersatz) „Telearbeit“ Telearbeit Vereinbarung und Kostenersatz (tatsächlich oder pauschal) Keine Homeoffice Tage melden? Es gibt ja mittlerweise die Begrifflichkeiten: Telearbeit, Working Mobile und Homeoffice. WKO meinte es ist Homeoffice und es sind die Homeoffice Tage zu melden? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, bin schon verwirrt und unsicher RE: KV IT - Telearbeit oder Homeoffice? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.08.2022 Ich kann die Rückmeldung, die Sie von der Auskunftsstelle der WKO erhalten haben, jedenfalls bestätigen. § 9 des IT-KV beschreibt den "Telearbeitsplatz", der auch das "Homeoffice" umfasst (der Begriff ist insoweit ein bisschen weiter gefasst). Ob eine Homeoffice-Pauschale zu bezahlen ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Die € 3,00 pro Tag sind ja "nur" eine abgabenfreie Möglichkeit, was aber nicht bedeutet, dass man keinen Ersatzanspruch hat. Aber ob es die € 3,00 sind, die abgabenfrei sind oder mehr oder weniger, das ist dann arbeitsrechtlich (häufig) eigens zu beurteilen. |