Bereitstellung von angemieteten Abstellflächen für Fahrräder auf dem Firmengelände - abgabenpflichtig oder abgabenfrei? - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Bereitstellung von angemieteten Abstellflächen für Fahrräder auf dem Firmengelände - abgabenpflichtig oder abgabenfrei? (/showthread.php?tid=4878) |
Bereitstellung von angemieteten Abstellflächen für Fahrräder auf dem Firmengelände - abgabenpflichtig oder abgabenfrei? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.08.2022 ereitstellung von angemieteten Abstellflächen für Fahrräder auf dem Firmengelände - abgabenpflichtig oder abgabenfrei? In dem von mir betreuten Fachforum hat sich eine interessante Diskussion zu folgender Frage entwickelt: "Bei uns ist eine Frage zum Thema gemietete Fahrradabstellplätze aufgetaucht. Wir als DG wollen zukünftig einen abschließbaren Abstellraum für Fahrräder mieten. Muss für Mitarbeiter/innen in der Personalverrechnung hier etwas berücksichtigt werden, falls sie diese vom DG gemietete Plätze in Anspruch nehmen? Muss in diesem Fall ein Sachbezug angesetzt bzw. am monatlichen Lohnzettel, am Jahreslohnzettel bzw. am Lohnkonto ein entsprechender Verweis/Vermerk geführt und berücksichtigt werden?" Die Lösung dazu lautet: Für den Fall, dass diese Abstellplätze allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen (sachliche Abgrenzung erforderlich) zur Verfügung gestellt werden, kann man die Befreiungsregelung des § 3 Abs. 1 Z 13 lit. a (Anlagen oder Einrichtungen des Arbeitgebers) zur Anwendung bringen. Vorsicht ist geboten, wenn diese Einrichtung nur bestimmten Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt wird, die keine anerkannte Gruppe bilden. Vorsicht ist weiters dann geboten, wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine derartige Anlage finanziell ersetzt oder wenn der Arbeitnehmer so etwas selber anmietet und der Arbeitgeber direkt das Geld an den Vermieter für den Arbeitnehmer bezahlt. In diesen Fällen ist nicht von einer "Anlage und Einrichtung des Arbeitgebers" auszugehen, sondern von einem nicht begünstigten finanziellen Zuschuss. Die ausführliche Diskussion dazu finden Sie hier: https://pv-forum.ars.at/post/verschlie%C3%9Fbare-fahrradabstellpl%C3%A4tze-vom-dg-gemietet-sb-11673175?pid=1333327985 |