Fachforum für Rechnungswesen
Leihpersonal aus Deutschland - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: Leihpersonal aus Deutschland (/showthread.php?tid=4896)



Leihpersonal aus Deutschland - Barbara1980 - 01.09.2022

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit einer Leihfirma aus Deutschland oder einem anderen EU Land?
Welche Dokumente ich verlangen muss?
Brauche ich auch ein ZKO 03 wie bei einer Firma aus einem Drittstaat?

Wir werden ev. eine Deutsche Leihfirma beauftragen, die arbeiten in Österreich durchführt.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

lg


RE: Leihpersonal aus Deutschland - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.09.2022

Arbeitnehmer, die nach Österreich überlassen werden 

==> ZKO 4-Mitteilung

==> österreichischer Beschäftiger muss die Kommunalsteuer an die zuständige Tätigkeitsgemeinde überweisen (ausgehend vom Gestellungsentgelt, davon 70 %, davon 3 % Kommunalsteuer)

==> österreichischer Beschäftiger muss die nach dem LSD-BG relevanten Lohnunterlagen vom deutschen Überlasser zur Verfügung gestellt bekommen und im Falle von Finanzpolizei-Betretungen dann vorlegen können. Die Arbeitszeitaufzeichnungen muss der Beschäftiger führen und der Finanzpolizei vorlegen können

==> es gelten auch die Regelungen des LSD-BG betreffend Festlegung des Mindestentgelts (AKÜ-KV und - wenn beim Entgelt günstiger - die Regelungen des Beschäftiger-KV, bei Überlassung von Arbeiter:innen kommen auch die im AKÜ-Arbeiter-KV verankerten Referenzzuschläge dazu), die Sonderzahlungen müssen jedoch monatlich anteilig gewährt werden

==> die AKÜ-Kollektivverträge sind in diesen Fällen grundsätzlich anzuwenden (also auch in puncto Aufwandsersätze, also Diäten etc.)

==> gewerbliche AKÜ nach Österreich: es gilt DBA Deutschland: je Kalenderjahr: 183-Tage-Regelung beachten, im Falles des Überschreitens: rückwirkend ab dem ersten Tag (wird in jedem Kalenderjahr neu betrachtet): Lohnsteuerpflicht in Österreich, im Falle konzerninterner Überlassung nach Ö ==> wirtschaftlicher Dienstgeber ist der Beschäftiger und somit vom ersten Tag weg Lohnsteuerpflicht in Österreich. Das überlassende Unternehmen muss sich um diese Lohnsteuerpflicht kümmern

==> vom Gestellungsentgelt ist eine Abzugssteuer in Abzug zu bringen oder die "Quellenentlastung" zu beantragen. Dazu gelten seit heute neue Regelungen, die ich sehr ausführlich schon in WPA 11/2022 beschrieben habe und zusätzlich noch in der Ausgabe Nr. 15/2022 (in knapp zwei Wochen) aus Anlass der endgültigen Regelung nochmals bringen werde (wobei zwischen Entwurf und endgültiger Regelung kaum Unterschiede sind).

Eine Kurzinformation dazu habe ich gestern hier im Newsbereich verlinkt (ausgehend vom Portal www.entsendung.at):

Abzugssteuer für Auslandsleasing ab 1.9.2022 14 % (www.entsendung.at; Andreas Walch) (boeb.at)