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Arbeiten im Ausland - Druckversion

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Arbeiten im Ausland - tigmar - 01.09.2022

Hallo liebes Forum!

Ich habe folgende Frage:
Ein Dienstnehmer eines Unternehmens (IT-Branche) möchte gerne Oktober 2022 bis März 2023 (also für 6 Monate)
in Barcelona verbringen und von dort aus arbeiten.
Wäre grundsätzlich arbeitstechnisch ja möglich, aber ich denke doch mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Wenn er seinen Wohnsitz in Spanien hat und mehr als 25 % dort arbeitet, müsste er ja auch dort versichert werden, oder?
Oder könnte man hier so eine Entsendung machen mit diesem A1 Formular, da es sich ja nur um 6 Monate handelt?

Wie sieht es steuerlich aus? Beschränkte Steuerpflicht in Spanien? Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich?

Begründet die Firma dort eine Betriebsstätte?

Vielen Dank für eure Tipps und Antworten!

lg
Margit


RE: Arbeiten im Ausland - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.09.2022

In diesem Fall hätten wir:

1. für die Dauer des Einsatzes vor Ort: SV-Pflicht nach spanischem Recht (Entsendung wird hier wohl eher nicht klappen, da dies möglicherweise nicht vom Arbeitgeber ausgeht; also A1 wird eher kein Thema sein).

2. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich bleibt, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Ö aufrecht.

3. Das DBA Spanien stellt im Art. 16 auf das Steuerjahr ab (welches das Kalenderjahr ist) und lässt die Besteuerung jedenfalls Österreich über, solange der Aufenthalt in Österreich länger als 183 Tage im Kalenderjahr währt.

Ob vor Ort im Sinne des spanischen Steuerrechts eine Betriebsstätte begründet wird oder die spanischen Behörden insoweit eine Betriebsstätte interpretieren, müsste man entweder mit den Behörden vor Ort klären oder aber mit der Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer. Ich denke aber nicht, dass dies der Fall sein wird.

Soweit eine unverbindliche Einschätzung von außen.


RE: Arbeiten im Ausland - tigmar - 02.09.2022

Vielen herzlichen Dank Hr. Kurzböck für die schnelle Rückmeldung!

lg