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KFZ Sachbezug - Robert - 07.09.2022 Hallo, DN verdient bspw. 2.000,-- brutto Nun bekommt er ein Firmen-KFZ mit vollem Sachbezug 960,-- In z.B. einem Jahr wird das Firmen-KFZ "weggenommen" - ist auch so vereinbart. Muss ich den SB in Geld umwandeln? Oder kann ich das vertraglich so regeln, dass die ursprünglichen 2.000,-- brutto wieder als Gehalt (und nicht 2.960,--) anzusetzen sind? SB ist ja dann eine "versteckte" Gehaltserhöhung. DANKE für die Rückmeldung, LG Robert RE: KFZ Sachbezug - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.09.2022 Wenn von vorneherein befristet eine Sachleistung vereinbart wird, dann ist aus der Befristungsvereinbarung heraus schon im Normalfall ableitbar, dass die Vereinbarung ersatzlos ausläuft. Sicherheitshalber kann man das auch im Zuge der Vereinbarung klarstellen. Was dann wirklich konkret "auf dem Papier" stand bzw. steht, das muss man sich dann halt anschauen. RE: KFZ Sachbezug - Robert - 08.09.2022 VIELEN DANK für die Rückmeldung, LG |