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Paukenschlag durch BAG-Urteil in Deutschland: ist die Vertrauensarbeitszeit am Ende? - Druckversion

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Paukenschlag durch BAG-Urteil in Deutschland: ist die Vertrauensarbeitszeit am Ende? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.09.2022

Aus einem brandaktuellen Grundsatzurteil des Deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht hervor, dass
"der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann".

Damit wird praktisch jenes EuGH-Urteil umgesetzt, welchem zufolge die Arbeitszeit sämtlicher Arbeitnehmer:innen (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) durch ein verlässliches System aufgezeichnet werden muss (EuGH 14.05.2019, C-55/18 = WPA 9/2019, Artikel Nr. 189/2019 durch richterlichen Beschluss umgesetzt, obwohl man seitens der "Ampel-Koalition" noch an einer gesetzlichen Lösung "bastelt".

Zur Pressemitteilung in Bezug auf das gestern gefällte BAG-Urteil geht es hier:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/

Experten des deutschen Arbeitsrechts befürchten, dass damit beliebte bisherige Ausnahmen wie zB die Vertrauensarbeitszeit möglicherweise schon derzeit (wohl schon seit dem genannten EuGH-Urteil) nicht mehr rechtskonform sind und somit einem jähen Ende zusteuern.

Eine Analyse dazu findet man hier:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-bundesarbeitsgericht-urteilt-18313300.html