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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - Druckversion

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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.09.2022

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6189703/Kein-Sachbezug-mehr_Laden-von-FirmenEAutos-wird-steuerlich-beguenstigt


Weitere Änderungen bei Elektro-KFZ geplant:

Ab 1.1.2023 soll sowohl ein Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer keinen Sachbezug mehr auslösen.

Anmerkung: dies muss dann wohl erst mittels Änderungsantrages zur Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III in die Wege geleitet werden. Im Moment findet sich dieser Eintrag dort noch nicht. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben kurzfristig beschlossen wurde, aber legistisch erst sauber ausgearbeitet werden muss.


RE: Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - tup_recht - 16.09.2022

Betrifft dem Vernehmen aber ausschließlich arbeitgebereigene Elektro-Kfz.

Stellt der Arbeitgeber jedoch zum Beispiel auch eine kostenlose Lademöglichkeit auch für arbeitnehmereigene Elektro-Kfz zur Verfügung (von der Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Wallbox beim Arbeitnehmer ganz zu schweigen) würde dies danach weiterhin einen Sachbezug auslösen. Eine Ausnahme für die kostenlose Lademöglichkeit am Arbeitsplatz gäbe es allenfalls bei einem generellen kostenlosen Angebot für die Allgemeinheit, da man hierbei von Anfang an einen Wert von Null ansetzen müsste.


RE: Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.09.2022

Vielen Dank für den Hinweis. Das war - so denke ich - auch dem verlinkten Zeitungsartikel zu entnehmen.

Mein Zusatzkommentar bezog sich nämlich genau darauf.


RE: Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - CGV1 - 20.09.2022

Hier verlinkt der Ministerratsvortrag vom 14.9.2022, aus dem dieses Thema stammen dürfte (siehe Seite 6 oben).