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Nutzungsdauer Garagen - Druckversion

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Nutzungsdauer Garagen - wito75 - 21.09.2022

Hallo,
eine KFZ-Werkstätte (Gewerbebetrieb) hat 15 Garagen errichtet (Beton-Fertiggaragen) welche nun vermietet werden.
Ist hier die Nutzungsdauer 40 Jahre oder 67 Jahre?
Danke!


RE: Nutzungsdauer Garagen - Christoph G. - 21.09.2022

RZ3155c EST RL

Die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Garage oder Pkw-Abstellplatz) stellt hingegen dem Grunde nach keine Gebäudeüberlassung für Wohnzwecke dar. Daher unterliegt eine allenfalls mit einer Wohnung mitvermietete Garage nicht dem (einheitlichen) AfA-Satz von 1,5%. Hinsichtlich der Garage oder des PKW-Abstellplatzes ist daher stets der AfA-Satz von 2,5% anzuwenden.


LG