Fälligkeit eines Entgelts nach dem Austritt, jedoch vor dem "Stichtag" - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fälligkeit eines Entgelts nach dem Austritt, jedoch vor dem "Stichtag" (/showthread.php?tid=496) |
Fälligkeit eines Entgelts nach dem Austritt, jedoch vor dem "Stichtag" - Wilhelm Kurzböck - 19.08.2019 Fälligkeit eines Entgelts nach dem Austritt und vor dem "Stichtag" - keine IESG-Sicherung Unerfreuliche neue OGH-Judikatur: Wird ein arbeitsrechtliches Entgelt (hier: Diensterfindungsvergütung) erst nach dem Austritt fällig (hier: Austritt erfolgte am 31. Jänner 2017, die Fälligkeit der Vergütung trat mit 31.08.2017 ein), jedoch noch vor dem Stichtag: (hier: der Insolvenzeröffnungstag war der 26.01.2018, somit war der „Stichtag“ der 27.01.2018), so ist die-ser Anspruch NICHT nach dem IESG gesichert. Mehr dazu gibt es in WPA (WIKU-Personal aktuell) Nr. 14/2019. Infos zur WPA finden Sie hier: http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html |