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ImmoESt - Christa - 27.09.2022

Hallo Forum,

Ich habe lim Jahr 2021 mein Geschäftslokal verkauft, die ImmoESt wurde gemeldet und abgeführt. 

Jetzt ergibt sich beim Jahresabschluß 2021 die Frage: ist das damit sozusagen "endbesteuert", d.h.  ich brauche in diesem Fall den Verkaufserlös in der E/A-Re nicht mehr anzusetzen?  Sonst wäre es ja doppelt besteuert.....   Oder bin ich da auf falscher Spur....?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Christa


RE: ImmoESt - Steuerexperte - 29.09.2022

Gewinne und Verluste aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen sind im ermittelten Gewinn enthalten. Die ImmoESt ist anzurechnen. Die Steuererklärungsformulare sehen diesbezüglich eigene Felder vor.

Viele Grüße