Urlaubsersatzleistung - Wissenswertes im Überblick - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Urlaubsersatzleistung - Wissenswertes im Überblick (/showthread.php?tid=4982) |
Urlaubsersatzleistung - Wissenswertes im Überblick - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.10.2022 Quelle: DGservice Nr. 3/September 2022 https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.888098&portal=oegkdgportal Bei diesem Artikel sind mir persönlich folgende Einträge aufgefallen: 1. Bei der Berechnung der Höhe der Urlaubsersatzleistung (also der Bruttowertermittlung) akzeptiert die ÖGK die kaufmännische Rundung der auszahlenden Resturlaubstage. Hierbei handelt es sich ja um eine nach wie vor nicht unstrittige Situation, im Zuge welcher jedenfalls eine Abrundung nicht unbedingt empfohlen wird, aber offenbar von der ÖGK - sollten es die kaufmännischen Rundungsregeln (bis 0,49) zulassen - offenbar akzeptiert wird. 2. Davon zu unterscheiden ist die Verlängerung der Pflichtversicherung durch die ersatzzuleistenden Urlaubstage. Hier fallen die Kommatage tatsächlich weg. Man könnte also bei zB. 3,6 offenen Urlaubstagen arbeitsrechtlich zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung auf 4 Urlaubstage aufrunden (man kann, man muss aber nicht). Für die Verlängerung sind aber nur 3 Tage heranzuziehen. 3. Das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze auf Grund der Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung ändert nichts an der Geringfügigkeit des Dienstverhältnisses. Dem Vernehmen nach gibt es hier immer wieder Rückmeldungen aufgrund von Clearingsituationen, die aber "unberechtigt" sind. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob eine Verlängerung der Pflichtversicherung eintritt oder nicht (zB. weil nur maximal 0,99 Urlaubstage zur Auszahlung gelangen). Die Urlaubsersatzleistung ist einfach etwas absolut Eigenständiges, das selber ein Versicherungsschicksal nicht beeinflusst, sondern jenes teilt, welches aufgrund der übrigen laufenden Entgeltssituation im betreffenden Kalendermonat vorliegt. Sollte dies Ihre Kontaktperson der ÖGK anders sehen, dann bitte einfach den oben verlinkten Artikel, der von der ÖGK selber kommt, per e-mail übermitteln und um eine Stellungnahme bitten, wie es denn kommen kann, dass etwas von der ÖGK gefordert wird (nämlich die Herstellung der Vollversicherung), wo der eigene Fachbereich der ÖGK dies kategorisch ablehnt. Dieses Problem haben wir übrigens seit über 15 Jahren und es kommt immer wieder in Wellen daher. Das Ergebnis ist aber Gott-sei-Dank immer dasselbe. |