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Vorzeitiger Austritt nach § 25 IO während einer Altersteilzeitvereinbarung - Wilhelm Kurzböck - 20.08.2019 Vorzeitiger Austritt nach § 25 IO während einer Altersteilzeitvereinbarung – Höhe der IESG-gesicherten Kündigungsentschädigung § 25 IO 1. Kam es rund 11 Monate vor der Insolvenzeröffnung (also außerhalb des „verpönten“ sechsmonatigen Zeitraums vor Insolvenzeröffnung = § 1 Abs. 3 Z 2 lit. b IESG) zu einer Altersteilzeitvereinbarung, im Zuge welcher festgelegt wurde, dass eine allfällige Kündigungsentschädigung auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit (vor der altersteilzeitbedingten) Herabsetzung zu gewähren wäre, so ist dieser Anspruch (also: die Kündigungsentschädigung) sowie ein allfälliger Schadenersatz nach dem IESG gesichert, wenn der Arbeitnehmer einen berechtigten vorzeitigen Austritt nach § 25 IO erklärt.
2. Eine sittenwidrige Inanspruchnahme der IEF-Service GmbH ist nicht zu erkennen, zumal die Austrittserklärung die Altersteilzeitvereinbarung beendet hatte und zumal für die Dauer der Altersteilzeitvereinbarung auch der IESG-Zuschlag von der ursprünglichen Beitragsgrundlage weiter entrichtet wurde.
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