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3. ELDA-Lohnsoftwarehersteller-ONLINE-Treffen - die interessantesten geplanten Änderungen aus dem Bereich der SV zum Jahreswechsel 2022/2023 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.10.2022 Nachstehend darf ich die für die Praxis interessantesten angekündigten Änderungen für die LV-Praxis darstellen. Für Softwarehersteller gibt es einige zusätzliche Anpassungsinformationen, die aber für die LV-Praxis vorläufig nicht so vordringlich sind. Die Folienpräsentationen sowie das ausführliche Frage- und Antworten-Protokoll (betreffend die Fragen, die von der Teilnehmerrunde gestellt wurden) werden im Laufe der kommenden Woche nachgereicht werden. Ich werde sie in einem separaten Beitrag verlinken. 1. Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeldzwecke Aus den Arbeits- und Entgeltsbestätigungen für Wochengeldzwecke werden jene zusätzlichen Daten, die per Jahreswechsel 2021/2022 betreffend Sonderzahlungsumfang und Sachbezugsumfang eingeführt wurden, zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder entfernt. Sie hatten nicht die erwünschten Effekte erzielt. Bei der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke gibt es dazu hingegen keine Änderungen. 2. Abmeldegrund "Ummeldung" Ummeldungen (Abmeldegrund Nr. 12) können künftighin (ab dem Jahreswechsel 2022/2023) mit nur einer Meldung vorgenommen werden. Eine separate Anmeldung im Zuge einer Ummeldung wird obsolet werden, weil bei der Abmeldung betreffend diesen Abmeldegrund Angaben zur Anmeldung ergänzt werden. Der Abmeldegrund „Ummeldung“ ist nur innerhalb der ÖGK möglich. |