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Im Ausland verhängte behördliche Quarantäne – kein Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – EuGH prüft - Druckversion

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Im Ausland verhängte behördliche Quarantäne – kein Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – EuGH prüft - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2022

Im Ausland verhängte behördliche Quarantäne – kein Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – EuGH prüft

OGH 8 ObA 64/22b vom 30. August 2022
§ 1154b Abs. 5 ABGB
§ 8 Abs. 3 AngG
§ 32 Epidemiegesetz

So entschied der OGH:

1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.05.2022, Ra 2021/03/0098-0100, 0102, 0103 den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Wesentlichen zur Frage ersucht, ob es sich mit dem Gemeinschaftsrecht verträgt, dass nur die durch eine österreichische Behörde verhängte Quarantäne (Covid-19) dazu führt, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Vergütungsanspruch beantragen kann.

2. Der Oberste Gerichtshof hat jedenfalls entschieden, dass bis zur Klärung dieser beim EuGH anhängigen Frage auch jene Verfahren zu unterbrechen sind, welche im Wesentlichen die Frage nach dem Entgeltsfortzahlungsanspruch (§ 1154b Abs. 5 ABGB bzw. § 8 Abs. 3 AngG) für eine derartige Dienstverhinderung klären sollen, da nicht ausge-schlossen werden kann, dass sich dieser Anspruch nach dem Epidemiegesetz richtet.

3. Der hier zu beurteilende Fall betraf einen Arbeitnehmer, der in Tschechien wohnhaft war und in Österreich in einem Dienstverhältnis stand und von der örtlich zuständigen Behörde in Quarantäne geschickt worden war.