Dienstnehmerhaftpflichtgesetz - Erfahrungen?? - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Dienstnehmerhaftpflichtgesetz - Erfahrungen?? (/showthread.php?tid=5071) |
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz - Erfahrungen?? - Ramert - 04.11.2022 Liebe Böb Community! Ich suche Mitglieder die schon einmal eine Klage nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gegen einen seiner Dienstnehmer eingebraucht haben!! Ich stehe vor dieser Entscheidung und bin mir aber nicht sicher, ob ich das wirklich machen soll. Wenn mir irgendjemand mit seinen Erfahrungswerten helfen könnte, wäre ich wirklich sehr dankbar dafür!! Liebe Grüße RE: Dienstnehmerhaftpflichtgesetz - Erfahrungen?? - Dr Felix Karl Vogl - RA + StB - 04.11.2022 Aus der Erfahrung zahlreicher arbeitsrechtlicher Prozesse, die ich schon geführt habe, kann ich Ihnen sagen, daß es wirklich sehr vom Einzelfall abhängt - was natürlich auch an der allgemeinen Formulierung des Gesetzestextes liegt. Eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz ist bei den österreichischen Arbeitsgerichten freilich unverkennbar, je weiter im Osten Österreich desto stärker. Bitte auch unbedingt auf kollektivvertragliche oder arbeitsvertragliche Verfallsfristen aufpassen - je nach Formulierung können diese auch für Klagen nach dem DHG gelten. Oft ist rasches Handeln gefragt - auch wegen der 6-Monats-Verfallsfrist nach § 6 DHG für Ersatzansprüche aufgrund leichten Verschuldens. Mit besten Grüßen --------------------- Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt & Steuerberater Penthouse Alpina Bahnhofstraße 34 Top 12 6780 Schruns Österreich/Austria Telefon: +43 (0) 5556 21021 Telefax: +43 (0) 5556 21021-99 E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-steuerberater.at Website: www.rechtsanwalt-steuerberater.at Bei sämtlichen meiner Stellungnahmen in diesem Forum handelt es sich um allgemeine Einschätzungen, die eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können und sollen, sowie um reine Gefälligkeiten, weshalb für die Richtigkeit des Inhaltes sämtlicher Stellungnahmen jedwede Haftung abgelehnt wird. |