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DB-Absenkung 2023 - das FAQ ist da - Entwarnung an die Praxis sowie die Softwarehersteller - Druckversion

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DB-Absenkung 2023 - das FAQ ist da - Entwarnung an die Praxis sowie die Softwarehersteller - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.11.2022

"Viel Lärm um nichts". So könnte man die Entwicklung der letzten Wochen rund um die DB-Absenkung bezeichnen. Anders formuliert: ein "problematisches Gesetz" wird mit einem offiziellen FAQ "saniert".

Die gute Nachricht vorweg: die DB-Absenkung von 3,9 % auf 3,7 % gilt ab 1.1.2023 nun doch für alle, für die man einen DB ermitteln und abführen muss (also auch für freie Dienstnehmer:innen sowie wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen).

Die zweite gute Nachricht lautet: man benötigt nun keinerlei Verständigung über ein Lohnset (mehr), sondern es reicht ein interner Aktenvermerk.

Alles Weitere dazu finden Sie im FAQ:

https://www.bmaw.gv.at/covid-19/Senkung-der-Lohnnebenkosten.html