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Beschäftigung eines Dienstnehmers aus der Schweiz - Druckversion

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Beschäftigung eines Dienstnehmers aus der Schweiz - tigmar - 08.11.2022

Liebes Forum!

Ein österreichisches Unternehmen plant, einen Dienstnehmer aus der Schweiz (Wohnsitz Schweiz, denke auch Staatsbürgerschaft Schweiz) einzustellen.
Dieser DN wird immer nur für einige Tage am Firmensitz in Ö sein, aber auch viel im Homeoffice (Schweiz) arbeiten.
Es stellt sich für mich die Frage, wie viel er vor Ort sein muss (also Ö), um den sozialversicherungsrechtl. Bestimmungen von Ö zu unterliegen - genügen > 25 %??

Wie wäre die steuerliche Vorgehensweise? 
Beschränkte Steuerpflicht in Österreich? unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz nehme ich an.

Was wäre, wenn er zumindest einen Wohnsitz (z.B. kleine Dienstwohnung evtl. unter 30m2) in Ö hätte - wäre dann auch eine "normale" steuerliche Behandlung denkbar?
(also ohne Hinzurechnung der € 9000,00) ??

Des weiteren wäre geplant, dass der DN auch für die dt. Tochterfirma tätig wird (ich will noch gar nicht daran denken ..... Confused )
Dann wäre auch zu prüfen, ob Steuerpflicht in DE anfallen würde ??

Welche Vereinbarungen sollten wir mit dem DN treffen (in Bezug auf Wohnsitz, Arbeitsort) um die Abrechnung (für uns) so einfach wie möglich halten zu können?

Vielen lieben Dank für eure Hilfestellungen Rolleyes !


RE: Beschäftigung eines Dienstnehmers aus der Schweiz - nemausus - 08.11.2022

Hallo,

damit er der SV in Ö unterliegt wären es 25% - genau!

http://www.entsendung.at/outbound/index.php/de/newsletter/79-newsletter/471-home-office-im-ausland-und-sv?fbclid=IwAR1jHFkW9FsUEoAFOdhj5PpkGYSGgBRs7DmZKkVYIQxPWpTfQyGaf6RMQnA

Bezüglich der Steuer geht es ja um den Mittelpunkt der Lebensinteressen, da hilft auch "irgendeine" (nicht falsch verstehen) Wohnung nicht...

Vielleicht hilft dir das auch weiter: https://www.wko.at/service/steuern/Doppelbesteuerungsabkommen-mit-der-Schweiz---Ueberblick.html

Ganz liebe Grüße


RE: Beschäftigung eines Dienstnehmers aus der Schweiz - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.11.2022

Im Falle der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung in Österreich steigen die Chancen auf eine unbeschränkte Steuerpflicht auch hier, um die Hinzurechnung (der Betrag wird per 1.1.2023 adaptiert werden) zu vermeiden, die im Zuge einer Veranlagung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu vermeiden. Dann liegt "Doppelansässigkeit" vor. Beide Länder besteuern jeweils dann deren Einkunftsanteile. Das DBA-Schweiz sollte dann dafür sorgen, dass dann nicht im Ergebnis zu viel an Steuern bezahlt wird.

Alles Weitere sollte man sich dann wohl auch im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung im Detail ansehen.


RE: Beschäftigung eines Dienstnehmers aus der Schweiz - tigmar - 15.11.2022

Vielen Dank für die Hilfestellung!