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Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften - Druckversion

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Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften - Hendrich - 22.08.2019

Ein BÖB Mitglied hat folgende Anfrage an uns geschickt:


Ich habe diesen bei Sonstigen Einkünften / Funktionseinkünften vom Land OÖ ( Zum Beispiel für Fahrschulprüfungen)
mit 13 % und mit € 3.900 in Abzug gebracht.
Das Finanzamt hat im Bescheid diesen nicht anerkannt mit folgender Begründung :
Der Gewinnfreibetrag kann nur bei betrieblichen Einkunftsarten berücksichtigt werden und nicht bei den sonstigen Einkünften.

Bitte um Beantwortung durch den Kollegenkreis.

Günter Hendrich, BÖB


RE: Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften - Reinhold Auer - 22.08.2019

Das ist korrekt, der Grundfreibetrag kann nur bei der Gewinnermittlung eines Betriebes geltend gemacht werden, betriebliche Einkünfte sind nur die ersten drei Einkunftsarten, dazu zählen die sonstigen Einkünfte nicht dazu.