Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten (/showthread.php?tid=5118) |
Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten - WiesE - 22.11.2022 Hallo! Mein Kunde hat Einkünfte aus L+F vollpauschaliert und Einkünfte aus Gewerbe als Kleinunternehmer. L+F: EHW 27800, Jahresumsatz Gewerbe 9933,00 Wird bei der KU-Umsatzgrenze die L+F auch berücksichtigt? oder ist nur der Umsatz aus Gewerbe zu betrachten. Über Informationen wäre ich dankbar. Liebe Grüße Eva RE: Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten - wito75 - 22.11.2022 Sofern ihm die LuF alleine gehört, dann ist auch diese zu berücksichtigen. Dabei rechnet man 150% vom Einheitswert + Umsatz Gewerbe (27.800 x 1,5 + 9.933 = 51.633). RE: Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten - Bague - 22.11.2022 Diese Regelung findet sich in RZ 994 Ust-RL RE: Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten - WiesE - 22.11.2022 Danke, d.h. es fällt die Vollversicherung im Gewerbe an und die USt-Pflicht tritt in Kraft? |