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pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen - Druckversion

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pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen - Eva Maria - 23.11.2022

Für die Berechnung der Dienstgeberabgabe werden alle geringfügigen DV zusammengerechnet. Verstehe ich das richtig: Die Berechnungsgrundlage ist die Summe aller geringfügig Beschäftigten, d.h. "normale" Geringfügige und freie geringfügige DN. Hier wird nicht differenziert, obwohl es für die freien DN ein eigenes Beitragskonto gibt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich würde beide (normale und freie) addieren und davon die Dienstgeberabgabe für die SV berechnen.

Danke für Antworten


RE: pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2022

Hier wird definitiv kein Unterschied gemacht (oder es sollte zumindest keiner gemacht werden).

Es zählt die gemeinsame Beitragsgrundlage insoweit.


RE: pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen - Eva Maria - 24.11.2022

Danke. Ist auch meine Meinung. Aber dann kommt jemand und behauptet etwas anderes und dann ist man gleich verunsichert.