RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben (/showthread.php?tid=5127) |
RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben - Muck Manuela - 24.11.2022 Liebes Formumteam, wie lange dürfen Rückstellungen für nicht gelegte Rechnungen gebildet werden? Konkreter Fall: Es fehlen immer noch EDV-Rechnungen für 2021; ich bilde beim JA 2021 eine Rückstellung dafür - wie lange darf diese erhalten bleiben? 3 Jahre bis zur Verjährung? Danke für eure RÜckmeldung. LG MM RE: RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben - Hendrich Günter - 25.11.2022 Liebe Frau Manuela Muck Wir lassen solche Rückstellungen bis zur Verjährungsfrist in der Buchhaltung. Es könnte aber auch sein, dass man aus Kulanzgründen (oder wegen guter Geschäftsbeziehungen) die VB auch später akzeptiert, das wird aber eher selten vorkommen Beste Grüße Günter Hendrich, NÖBBC RE: RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben - Muck Manuela - 29.11.2022 Grüß Sie Herr Hendrich, vielen lieben Dank für die Rückmeldung. Beste Grüße Muck Manuela |