Pflegereform: Entlastungswoche für Pflegepersonal - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Pflegereform: Entlastungswoche für Pflegepersonal (/showthread.php?tid=5156) |
Pflegereform: Entlastungswoche für Pflegepersonal - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2022 Im Sozialausschuss wurde am 29.11.2022 für die in § 1 GuKG angeführten Berufe (der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegefachassistenz die Pflegeassistenz) Folgendes beschlossen: Arbeitnehmer:innen soll ab Vollendung des 43. Lebensjahres unabhängig von der Beschäftigungsdauer in allen Krankenanstalten gem. § 2 KAKuG eine zusätzliche Entlastungswoche im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 40 Stunden gebühren (neuer § 3a im Gesetz über Schutzmaßnahmen für das Krankenpersonal, Art. V BGBl. 473/1992). Die Entlastungswoche ist auf Gesetze, Verordnungen, Arbeits(Dienst)ordnungen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche anzurechnen. Nicht anrechenbar ist die Entlastungswoche auf jene Arbeitnehmer, die Nachtschwerarbeit gem. § 10a verrichten. Für Ansprüche, die spätestens im Kalenderjahr 2026 angefallen sind, kann die Entlastungswoche in Geld abgegolten werden, sofern die unterbliebene Inanspruchnahme dem Arbeitnehmer nicht vorwerfbar ist. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02997/index.shtml |