Vorauszahlungen SVS Beiträge - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Vorauszahlungen SVS Beiträge (/showthread.php?tid=5176) |
Vorauszahlungen SVS Beiträge - kladi - 06.12.2022 Guten Tag! Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen? RE: Vorauszahlungen SVS Beiträge - Christoph G. - 12.12.2022 Ja, da als E/A Rechner der Bezahlzeitpunkt zählt. Da die Zahlung nur das nächste Jahr betrifft ist die Ausgabe in 2022 noch voll abzugsfähig. Anders wäre es wenn man für 2 Jahre Vorauszahlt, dann müsste auch ein E/A Rechner die Zahlung abgrenzen. Bearbeitung: Vorrauszahlen kann man bei der SVS immer. |