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Vorauszahlungen SVS Beiträge - Druckversion

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Vorauszahlungen SVS Beiträge - kladi - 06.12.2022

Guten Tag!
Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen?


RE: Vorauszahlungen SVS Beiträge - Christoph G. - 12.12.2022

Ja, da als E/A Rechner der Bezahlzeitpunkt zählt. Da die Zahlung nur das nächste Jahr betrifft ist die Ausgabe in 2022 noch voll abzugsfähig. Anders wäre es wenn man für 2 Jahre Vorauszahlt, dann müsste auch ein E/A Rechner die Zahlung abgrenzen.

Bearbeitung: Vorrauszahlen kann man bei der SVS immer.