Änderungen im EStG im BGBl verlautbart - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Änderungen im EStG im BGBl verlautbart (/showthread.php?tid=5179) |
Änderungen im EStG im BGBl verlautbart - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2022 Mit BGBl. I Nr. 194, ausgegeben am 6.12.2022 wurden die wohl letzten Änderungen im EStG 1988 des heurigen Jahres verlautbart. Es sind dies: 1. der rückwirkend mit 1.1.2022 geschaffene "Arbeitnehmergewinnbeteiligungsdeckel" für Banken (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß Anlage 2 zu § 43 BWG (die geplant gewesene Alternative für Versicherungsunternehmen kam nicht), 2. die für Zahlungen nach dem 31.12.2022 geschaffene Änderung des steuerlichen Abzugsverbotes betreffend freiwillige Abfertigungen (Sozialplanzahlungen: geht immer; sonstige freiwillige Abfertigungen bis zu den Deckelungsbeträgen des § 67 Abs. 6 EStG 1988), 3. die "Anleinung" der Teuerungspämie (= maximal steuerfreie Gesamtsumme betreffend Teuerungsprämie je Arbeitnehmer:in = €3.000,00 - Überschreitung als Folge der Zahlung durch mehrere Arbeitgeber:innen = Pflichtveranlagung und Besteuerung des Überschreitungsbetrages nach Tarif direkt beim Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin. Die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungskostenzuschuss kommen nicht! https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/194/20221206 RE: Änderungen im EStG im BGBl verlautbart - Tilli - 20.12.2022 Guten Tag, wie verhält sich das mit der Kombination Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung. Beispiel: der gleiche Dienstnehmer erhält in Firma A eine Teuerungsprämie von € 3000 und in der Firma B eine Gewinnbeteilgung von €3000. Würde dies auch eine Pflichtveranlagung auslösen? Danke schon mal herzlich für Ihre Rückmeldung ganz liebe Grüße Karin TILLI |