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Pensionsantritt - Druckversion

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Pensionsantritt - dhoell - 26.12.2022

Hallo,

ich hoffe ihr hattet alle schöne Festtage.

Ein Mitarbeiter ist ab Stichtag 1.1.2023 offiziell in Pension.
Er arbeitet jedoch auf geringfügiger Basis beim Arbeitgeber weiter.

Ist es daher sinnvoll ihn per 31.12.2022 abzurechnen und abzumelden und per 1.1.2023 wieder neu anzumelden?
Bzw. was ist hier die beste Vorgangsweise um in Bezug auf Pension nichts falsch zu machen.

Vielen Dank!


RE: Pensionsantritt - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.12.2022

Der "Pensionsantritt" ist zwar ein Motiv für eine "Änderung" oder "Beendigung", aber kein offizieller Beendigungsgrund.

So wäre es denkbar (aber aus der Angabe nicht ableitbar), dass eine Abfertigung nach altem Recht gewährt wird. In diesem Fall wäre es notwendig, alle Beendigungsansprüche abzurechnen und eine Abmeldung zu erstatten und anschließend eine Wiederanmeldung, was auch in den übrigen Fällen eher der "übliche" Weg wäre.

Für den Fall, dass keine Abfertigung ALT ansteht, wäre es auch möglich, lediglich auf "geringfügig" zu ändern, aber ich würde auch hier offiziell eine Beendigung wählen, da es ja sein kann, dass es um eine Verfügungsberechtigung betreffend Betriebliche Vorsorge geht. Da wäre eine Beendigung der Beschäftigung insoweit Voraussetzung.