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UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Druckversion

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UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Robert - 02.01.2023

Hallo Kollegen-innen,
ich habe einen GF einer GMBH der seit 2016 ohne UST seine GF-Bezug bezieht.
Ich möchte das nun ändern (von einem STB übernommen).
Grund ist natürlich die VST-Pauschalierung von 1,8% beim GF.

Ich nehme an das ist mit Jänner 2023 einfach möglich, benötige ich dazu etwas???


2. Frage:
dieser GF hat geringe L+F Verpachtungseinkünfte (Höhe rund 3.600,--). Diese L+F Einkünfte sind ohne UST.

Ändert sich daran etwas wenn ich den GF mit UST verrechne?


VIELEN DANK für Eure Hilfe,
LG
Robert


RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - kjakobit - 03.01.2023

Die Vorsteuerpauschalierung beim GF geht glaub ich seit 2020 nicht mehr.


RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Bague - 04.01.2023

ad Kjakobit) Das trifft aber nur zu, wenn der GF (mehr als 50% an der GmbH beteiligt) nicht als Unternehmer behandelt wird. Da konnte bisher (bis 2018) in der Gewinnermittlung das VSt-Pauschale zusätzlich zu den 6% (insgesamt 7,8%) abgesetzt werden.
Wenn der GF als Unternehmer behandelt wird, bekommt man das VSt-Pauschale als VSt. Das setzt aber voraus, dass der GF-Bezug (inkl. allfälligem Sachbezug) mittels Honorarnote + 20% USt verrechnet wird.

2) nein, die L+F-EK müssen für die KU-Regelung mit dem 1,5-fachen EW berücksichtigt werden, sonst sind sie mit 10%/13% VSt abpauschaliert (RZ 2852 USt-RL).


RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Robert - 05.01.2023

DANKE für die Antwort,
LG
Robert