UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte (/showthread.php?tid=5250) |
UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Robert - 02.01.2023 Hallo Kollegen-innen, ich habe einen GF einer GMBH der seit 2016 ohne UST seine GF-Bezug bezieht. Ich möchte das nun ändern (von einem STB übernommen). Grund ist natürlich die VST-Pauschalierung von 1,8% beim GF. Ich nehme an das ist mit Jänner 2023 einfach möglich, benötige ich dazu etwas??? 2. Frage: dieser GF hat geringe L+F Verpachtungseinkünfte (Höhe rund 3.600,--). Diese L+F Einkünfte sind ohne UST. Ändert sich daran etwas wenn ich den GF mit UST verrechne? VIELEN DANK für Eure Hilfe, LG Robert RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - kjakobit - 03.01.2023 Die Vorsteuerpauschalierung beim GF geht glaub ich seit 2020 nicht mehr. RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Bague - 04.01.2023 ad Kjakobit) Das trifft aber nur zu, wenn der GF (mehr als 50% an der GmbH beteiligt) nicht als Unternehmer behandelt wird. Da konnte bisher (bis 2018) in der Gewinnermittlung das VSt-Pauschale zusätzlich zu den 6% (insgesamt 7,8%) abgesetzt werden. Wenn der GF als Unternehmer behandelt wird, bekommt man das VSt-Pauschale als VSt. Das setzt aber voraus, dass der GF-Bezug (inkl. allfälligem Sachbezug) mittels Honorarnote + 20% USt verrechnet wird. 2) nein, die L+F-EK müssen für die KU-Regelung mit dem 1,5-fachen EW berücksichtigt werden, sonst sind sie mit 10%/13% VSt abpauschaliert (RZ 2852 USt-RL). RE: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte - Robert - 05.01.2023 DANKE für die Antwort, LG Robert |