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Kurzarbeit vermutlich letztmalig bis 30. Juni 2023 "verlängert" - Richtlinie und AMS-Berechnungstools für die Zeit ab 1.1.2023 - Druckversion

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Kurzarbeit vermutlich letztmalig bis 30. Juni 2023 "verlängert" - Richtlinie und AMS-Berechnungstools für die Zeit ab 1.1.2023 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.01.2023

Kurzarbeit vermutlich letztmalig bis 30. Juni 2023 "verlängert" - Richtlinie und AMS-Berechnungstools für die Zeit ab 1.1.2023

Die "Verlängerung" der Kurzarbeitsregelungen wurden im Bundesgesetzblatt verlautbart und dies vermutlich zum letzten Mal.

Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/229/20221230

Die Bundesrichtlinie (mit Gültigkeit ab 1.1.2023) sowie die AMS-Berechnungstools sind ebenfalls bereits auf der AMS-Homepage zu finden:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

Einstweilen wird im Hintergrund schon an einer Kurzarbeits-Dauerrechtslösung gearbeitet, die dann ab 1.7.2023 gelten soll.