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Anhebung der begünstigten "Sportler-Tagesgelder" ab 1.1.2023 - Druckversion

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Anhebung der begünstigten "Sportler-Tagesgelder" ab 1.1.2023 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.01.2023

Wie angekündigt wurden nunmehr auch die begünstigten Sportlerdiäten erhöht und zwar von € 60,00 pro Tag auf € 120,00 und von maximal € 540,00 auf € 720,00.

Sowohl § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 als auch § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG wurden insoweit nun angepasst.

Das Bundesgesetzblatt zur steuerlichen Anpassung (BGBl. I Nr. 216, ausgegeben am 29.12.2022) gibt es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/220/20221229


Das Bundesgesetzblatt zur Anpassung betreffend betraglichen Gleichklangs im SV-Recht (BGBl. I Nr. 236, ausgegeben am 30.12.2022) gibt es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/236/20221230

Im Steuerrecht gibt es noch einen Zusatz, nämlich dahingehend, dass der "begünstigte Rechtsträger" (zB. Verein) für den Fall, dass er dem Sportler bzw. der Sportlerin oder dem Schiedsrichter bzw. der Schiedsrichterin oder dem Sportbetreuer oder der Sportbetreuerin, während eines Kalenderjahres ausschließlich derartige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bezahlt, diese mittels einem eigenen (neuen) amtlichen Formular dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres melden muss.

Dieses Formular ist derzeit noch nicht erhältlich.