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Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen! - Druckversion

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Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen! - Richard - 06.01.2023

Das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe wurde mit LGBl. Nr. 47/2022 dahingehend geändert, dass das zur Verfügung gestellte Online-Formular für die Abgabenerklärung verpflichtend zu verwenden ist (Ausnahme: wenn die Verwendung z.B. in Ermangelung der technischen Voraussetzungen unzumutbar wäre).

Somit sind die U-Bahnsteuererklärungen für 2022 bis Ende März nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch zu übermitteln.

Das Online-Formular findet sich unter folgendem Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/dienstgeberabgabe.html

Praxistipp: Nach der Dateneingabe erscheint eine Übersichtsseite - diese zur Dokumentation drucken oder als .pdf speichern - und dann erst auf Senden drücken, da auf der folgenden Sendebestätigungsseite nur noch die Abgabenkontonummer und ein Absendezeitstempel ersichtlich sind, aber nicht die eingegebenen Daten.


RE: Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen! - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.01.2023

Vielen Dank für die interessante Praxisinformation.