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Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - Druckversion

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Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - Waltraud - 09.01.2023

Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Inhaberin eines Trachtenmodengeschäfts geht mit Ende März in Pension und mangels Nachfolger wird der Betrieb geschlossen. Von der WKO hat sie die Auskunft erhalten, dass Sie den Totalabverkauf bei der Gewerbebehörde anmelden muss (Gesetz gg. unlauteren Wettbewerb) unter Angabe der Ware samt Wert (also im Prinzip mit Inventur). Sie hat dann mit ihrem Vermieter (einem seit ein paar Jahren pensionierter Steuerberater) gesprochen, der hat wörtlich von "so einem Blödsinn" geredet und ihr das  vehement ausgeredet, und dann sicherheitshalber auch noch bei seinem Steuerberater Rücksprache gehalten. Von dem ist auch die Meldung gekommen, sie soll das lieber bleiben lassen. Klar ist, dass natürlich bei der Betriebsaufgabe die übriggebliebene Ware erfasst werden muss für den Aufgabegewinn, da sind sich alle einig. Aber ein Totalabverkauf bei Betriebsaufgabe hat mE nichts mit unlauterem Wettbewerb zu tun, auch wenn das eine oder andere Stück sehr günstig verkauft wird. Wie handhabt ihr das? Habt ihr da Erfahrung diesbezüglich? Melden eure Klienten das? Vielen Dank vorab für euer Feedback!


RE: Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - Christoph G. - 09.01.2023

Ich weiß darüber nichts aber ich kann mir vorstellen dass bei einem Insolvenzbedingtem Abverkauf eine Anmeldung benötigt wird. Sonst könnte ich mir das nicht vorstellen.


RE: Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - Bague - 09.01.2023

Das trifft zu, wenn wegen "Betriebsschließung" ein Abverkauf beworben wird. Dazu benötigt man eine Bewilligung. Wenn jedoch ein Abverkauf "ohne" dieser Bewerbung erfolgt, ist diese nicht erforderlich.
(siehe https://www.wko.at/service/w/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/Betriebsschliessung-Broschuere.pd.pdf
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Recht_gegen_unlauteren_Wettbewerb_-_Ueberblick.html)

Bei der Bewerbung darf die Betriebsschließung nicht aufscheinen (zB. "Wir schließen" oder "totale Geschäftsaufgabe") - es muss bei einem Abverkauf ja grundsätzlich kein Grund angegeben werden.
LG