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Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer - Druckversion

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Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer - kladi - 10.01.2023

Frage: Ein bisher umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer möchte auf die Befreiung verzichten, weil die Umsätze künftig die KU-Grenze überschreiten werden. Welche Mitteilungen müssen in diesem Zusammenhang an das Finanzamt erfolgen, bzw. formularmässige Erklärungen oder Anträge, wenn gleichzeitig auch eine UID Nummer beantragt werden soll?


RE: Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer - Christoph G. - 11.01.2023

Für die UID brauchst du das Formular U15. Der Umstieg von der KU-Regelung auf die Regelbesteuerung ist nicht speziell zu melden da man bei überschreiten der 35.000€ netto Grenze (+ einmaliges überschreiten vom 15% innerhalb von 5 Jahren) sowieso dazu verpflichtet ist eine UVA abzugeben - also einfach die UVA quartalsweise (Umsatz bis 100.000€/Jahr) oder monatlich (Umsatz > 100.000€/Jahr) abgeben. Einen Verzicht auf die KU-Regelung, im eigentlichem Kontext, würde man dem FA melden müssen um auf die Steuerbefreiung zu verzichten - um Ust abführen und VSt zurückholen zu können/müssen aber trotzdem KU zu bleiben. Für diesen Fall ist das Formular U12 auszufüllen und an das FA zu übermitteln. Zu beachten gilt dass ein Umstieg in die Regelbesteuerung auf 5 Jahre bindet.


RE: Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer - Bague - 11.01.2023

Ein Verzicht muss bis 30.1. des Jahres, ab dem man wieder als Kleinunternehmer behandelt werden will, beantragt werden. Das geht frühestens am dem 6. Jahr.


RE: Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer - kladi - 12.01.2023

Danke Christoph G.!
Noch eine Anmerkung. Ich finde das Formular U15 verwirrend. Punkt1.: 'Ich beantrage die Vergabe einer UID-Nummer', wobei ein Punkt anzukreuzen ist. In Frage kommt nur der Punkt 1.1. zum Ankreuzen, der wiederum meinem Anliegen m.E. nicht entspricht, weil ich ja nicht die Kleinunternehmerschaft beibehalten (was für diesen Antrag ja ebenfalls möglich ist) will, wie hier insinuiert wird.