UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: UVA - Wechsel monatlich auf quartal (/showthread.php?tid=5296) |
UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Berufsanwärterin1 - 14.01.2023 Guten Tag, ein Freund von mir hat Einkünfte aus V+V, seine Umsätze liegen jährlich bei etwa 40.000 aktuell gibt er monatlich eine UVA ab. Um die Kosten für die Buchhaltung zu reduzieren, möchte er auf quartal UVAs wechseln. Ist das möglich? Wie wird das beantragt? Gibt es Fristen für die Antragsstellung? LG RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Reinhold Auer - 17.01.2023 Bei 40.000,00 Umsatz ist der UVA-Zeitraum grundsätzlich vierteljährlich, wenn man monatlich abgeben möchte, dann braucht man nur im ersten Voranmeldungszeitraum = Jänner eine Monats-UVA abgeben und somit ist für dieses Kalenderjahr der monatliche Zeitraum hinterlegt. Meiner Meinung nach braucht man nichts gesondert unternehmen, wenn man im laufenden Jahr vierteljährlich abgeben möchte, weil grundsätzlich besteht ja die Verpflichtung nur vierteljährlich wenn der Vorjahresumsatz weniger als 100.000,00 war. RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Christoph G. - 17.01.2023 Aus Erfahrung kann ich sagen dass Quartalsbuchhaltungen aufwendiger sind als Monatsbuchhaltungen. Es ist ein Trugschluss zu glauben dass der Wechsel von monatlich auf quartal eine Kostenersparnis mit sich bringt. Es kommt natürlich immer auf die Anzahl der Geschäftsfälle und deren Komplexität an, sowie auf die Aufbereitung der Unterlagen, aber nach 3 Monaten fällt laufend eben mehr an als nach einem Monat. RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Manuela - 22.03.2023 Hallo, meine Antwort kommt etwas spät, aber vielleicht hilft sie trotzdem... Einfach für Jänner keine UVA abgeben, sondern erst für das 1. Quartal. Da braucht nichts gesondert beantragt werden. lG, Manuela RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - Bague - 23.03.2023 Wenn man allerdings im laufenden Jahr den Jänner abgegeben hat (= monatl. UVA) , kann man das nicht mehr ändern. Die einmal getroffene Entscheidung gilt für das ganze Jahr, erst im nächsten Jahr ist eine Umstellung (ohne Antrag, etc.) möglich. |