Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer (/showthread.php?tid=5297) |
Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer - Manfred - 14.01.2023 Hallo liebe Kollegen, ich habe einen ustrechtlichen Kleinunternehmer als Klient, der auch eine UID-Nummer besitzt. Es steht ihm ja kein Vorsteuer-Abzug zu, daher muss er die Erwerbsteuer aus Wareneinkäufen igE und die USt reverse charge ja an das FA bezahlen. Der Gesamtbetrag in diesem Jahr beträgt etwas über € 1.000,- Die Belege bringt er jährlich im Nachhinein. Wenn der Klient diese Beträge nicht unterjährig (vierteljährlich) meldet und bezahlt, muss das doch zum Jahresende gemacht werden. Doch wie meldet man diese Beträge richtig? (Umsatzsteuer-Jahreserklärung?) Danke für Ihren Rat mfg M. Haslinger RE: Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer - Reinhold Auer - 17.01.2023 USt-Jahreserklärung RE: Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer - Manfred - 17.01.2023 Sehr geehrter Herr Auer, vielen Dank für Ihre Antwort. Ist diese UST-Jahreserklärung vollständig auszufüllen? Ich meine mit allen Umsätzen - auch mit den nach § 6/1/27? Dahingehend habe ich nämlich meinen Klient instruiert und das soll nunmehr ein "Fehler" gewesen sein. mfg M. Haslinger RE: Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer - Reinhold Auer - 17.01.2023 Sehr geehrter Herr Haslinger, ja alle und dann eben als steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 in der entsprechenden Kz abziehen. LG RA |