Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh (/showthread.php?tid=5306) |
Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh - Muck Manuela - 16.01.2023 Liebes Forumteam! Eine DE-GmbH nimmt eine Gewinnausschüttung an eine AT-GmbH vor. Die AT-GmbH ist eine Holding (hält nur Beteiligungen). Die Vorgehensweise sollte wie folgt sein: Die AT-GmbH stellt einen Antrag auf Freistellungsbescheinigung. Wenn die AT-GmbH diese erhält, kann die DE-GmbH die Gewinnausschüttung brutto vornehmen. Falls nicht muss der Gewinn netto ausgeschüttet werden und die KESt gleich direkt ans DE-FA abgeführt werden. Meine Fragen wären jetzt: 1. Kann sich die AT-GmbH im Zuge der Steuererklärung, diese KESt anrechnen lassen? und 2. Ist der Gewinn dann endbesteuert, im Falle, wenn sich der Gesellschafter dieser AT-GmbH den Gewinn ausschütten lässt? Oder muss dieser wieder besteuern. In welcher Literatur kann man solch einen Fall nachlesen? Danke für eure Rückmeldung! Muck Manuela RE: Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh - Steuerexperte - 16.01.2023 Guten Abend, wenn die Mutter-Tochter-RL anzuwenden ist und auch kein sonstiger Spezialfall (zB missbräuchliche Gestaltung) vorliegt, hat die Ausschüttung in D ohne Steuerabzug zu erfolgen. Eine Anrechnung ist dann gar nicht erforderlich. Der Beteiligungsertrag ist unter den genannten Voraussetzungen bei der AT-GmbH auch von der KÖSt befreit. Auf den Gesellschafter der AT-GmbH hat das aber keine Auswirkungen, falls in weiterer Folge auch an diesen eine Ausschüttung erfolgt. Wichtig sind auch ein entsprechender Gesellschafterbeschluss bei der DE-GmbH und eine einwandfreie Dokumentation, damit im Fall einer Prüfung nicht bspw eine Einlagenrückgewähr unterstellt werden kann. Viele Grüße RE: Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh - Muck Manuela - 17.01.2023 Guten Morgen, Vielen Dank für die rasche Rückmeldung; wenn ich das richtig verstehe greift hier die Beteiligungsertragsbefreiung? Und wenn dann die AT-GmbH den Gewinn an den Gesellschafter ausschüttet muss dieser dann KESt bezahlen. richtig? mfg Muck M. RE: Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh - Steuerexperte - 17.01.2023 Grundsätzlich ist das so, wenn der genaue Sachverhalt nicht in irgendeinem Detail speziell ist. Viele Grüße |