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Pflegebonus (Pflegezuschüsse) 2023 - Änderung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz - Druckversion

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Pflegebonus (Pflegezuschüsse) 2023 - Änderung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.02.2023

Um die Gehälter von Pflegekräften zu erhöhen, stellt der Bund den Ländern 570 Mio. € für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in der Höhe von 2.000 € verwendet.

Für 2023 soll der Bonus nun 2.460 € pro Person - inklusive Dienstgeberbeiträge – betragen.

In der Novelle wird auch klargestellt, dass Zahlungen an Leiharbeitnehmer:innen abgerechnet werden können und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind.

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/BNR/698/fname_1517305.pdf