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Anti-Teuerungsbonus - Emma - 13.02.2023 Der Klimabonus gilt in der Regel auch nicht als Einkommen für die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer. Davon gibt es eine Ausnahme: der einmalige Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) ist bei Jahreseinkommen von über 90.000 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen und damit zu versteuern. Sodala, wie läuft die Versteuerung bei einem Jahreseinkommen von über € 90.000,00 jetzt praktisch ab?
Weiß da jemand mehr? Danke! RE: Anti-Teuerungsbonus - Verena - 28.02.2023 Wir haben gestern beim Jahresseminar gehört, dass da nichts zu tun ist, es wird automatisch hinzugerechnet. Da die Datenübermittlung vom FA ins System noch nicht automatisch funktioniert, müsste man den Wert für die Berechnung (im BMD) erfassen. Es hat keine Auswirkung auf das Einkommen, daher keine Auswirkung auf die Betriebsein/ausnahmen. LG Verena RE: Anti-Teuerungsbonus - Emma - 28.02.2023 Danke für die Info! |