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Erster Kollektivvertrag mit Regelung zur DB-Beitragsabsenkung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.03.2023 Sie haben es sicherlich in den letzten Wochen mitverfolgt. Der "Aktenvermerk" ist der BUAK im Falle der "Direktverrechnung" zu wenig gewesen, weshalb eine KV-Regelung der Beitragsabsenkung für die Jahre 2023 und 2024 erforderlich war. Für das Bauhauptgewerbe wurde dies nun im Arbeiter-Bereich realisiert, nachdem ich die diesbezüglichen Rückmeldungen aus der Praxis an die "richtigen Stellen" innerhalb der WKO weiterleiten durfte. Zum Text in der aktuellen Ausgabe der Bauzeitung geht es hier: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/schwellenwerte-und-flaf.pdf |