Arbeitslosengeldanspruch für einen Nachtragsliquidator - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Arbeitslosengeldanspruch für einen Nachtragsliquidator (/showthread.php?tid=553) |
Arbeitslosengeldanspruch für einen Nachtragsliquidator - Wilhelm Kurzböck - 03.09.2019 Solange die Organfunktion als handelsrechtliche/r Geschäftsführer/in zur GmbH aufrecht ist, liegt keine Arbeitslosigkeit vor, egal, ob ein Entgelt dabei bezogen wird oder ob über das Vermögen der GmbH bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das bedeutet, dass dann auch kein Arbeitslosengeld (keine Notstandshilfe) zusteht. Dieselbe Beurteilung gilt auch für den Fall, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer als Nachtragsliquidator eintritt, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde. Kommt es zu einer Bestellung als Nachtragsliquidator, so liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn seit der Beendigung der ursprünglichen Beschäftigung zum selben Dienstgeber mindestens ein Monat verstrichen ist UND das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Aus einem aktuellen VwGH-Erkenntnis, das ausführlich in WPA 15/2019 dargestellt wird. Wenn für Sie verlässliche und verständliche Informationen für die Personalverrechnung wichtig sind, ebenso wie Preisbewusstheit und Qualitätsgedanken, dann prüfen Sie ein Abo der WIKU-Personal aktuell (Abo classic - oder für Profis - Abo Premium). Infos dazu finden Sie hier: http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html |