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Viel Theater um Kettendienstverträge in der Theaterwelt - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.04.2023 Kettendienstverträge sind in Arbeitsverhältnissen im Bereich des "Theaterarbeitsgesetzes" (TAG) nicht nur üblich, sondern sogar gesetzlich vorgesehen bzw. geregelt. Nun stellte sich binnen kürzester Zeit vor dem OGH die Frage, wie sich dies mit den Regelungen der "Befristungs-Richtlinie" der EU bzw. der österreichischen Regelung des § 879 ABGB verhält. Nach letzter Bestimmung sind Kettendienstverträge ja von Sittenwidrigkeit bedroht, wenn nicht besondere Umstände eine Rechtfertigung ergeben würden. Konkret ging es um eine Befristungskette, die über 12 Jahre hindurch lief und im Zuge welcher jedes einzelne (befristete) Arbeitsverhältnis insgesamt 12 Monate andauern sollte. Es kam somit also insgesamt zu 11 Verlängerungen. Die finale "Nichtverlängerungserklärung" durch den Arbeitgeber erzürnte eine Tänzerin derart, dass sie auch den Rechtsweg vor den OGH beschritt und dabei auch ein Vorabentscheidungsersuchen zur Vorlage an den EuGH beim OGH anregte. Wie die Sache ausging bzw. wie die Rechtslage zu diesen Kettendienstverträgen nun tatsächlich aussieht, erfahren Sie in WPA 9-10/2023 (erscheint Ende Mai 2023). Informationen zum Premium-Abo der WPA (WIKU-Personal aktuell), meinen digitalen LV-Magazin, finden Sie hier: http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html |