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Arbeiterkündigungsregelungen - Kollektivverträge dürfen in Zukunft generell die Arbeiterrechtslage verschlechtern - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2023 Arbeiterkündigungsregelungen - Kollektivverträge dürfen in Zukunft generell die Arbeiterrechtslage verschlechtern Derzeit dürfen ja Kollektivverträge nur in Verbindung mit der sogenannten "Saisonklausel" die im ABGB verankerte gesetzliche Kündigungsregelung auch zum Nachteil des Arbeiters verändern. Künftighin (also am Tag nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung, was voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli 2023 sein wird) soll dies generell möglich sein, wenn diese KV-Regelung nach dem 1. Jänner 2018 getroffen wurde. Dies ist die sehnlichst erwartete gesetzgeberische Reaktion auf Auslegungsprobleme, die sich durch die Saisonausnahmeregelung (speziell am KV für Arbeiter im Gastgewerbe und auch am KV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe) ergeben. Die "abweichenden Regelungen" dürfen allerdings erst nach dem 1. Jänner 2018 getroffen worden sein, soweit sie ohne "Saisonausnahmeprüfung" zur Anwendung gelangen sollen. Eine Beilegung der ebenfalls schwelenden Rechtsunsicherheit betreffend die Kündigungsregelungen bei freien Dienstnehmern ist dem Gesetzesentwurf aber leider (noch) nicht zu entnehmen und wird wohl auch vorläufig nicht zu erwarten sein. Dazu gab es heute eine Parlamentsnachricht vom Sozialausschuss: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0464 Den Gesetzesentwurf dazu, der eigentlich einen anderen Schwerpunkt hat, gibt es hier: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2031 |