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Geringfügigkeit und Trinkgeldpauschale - Druckversion

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Geringfügigkeit und Trinkgeldpauschale - dhoell - 02.05.2023

Hallo,

wenn ein Arbeiter EUR 500,91 verdient und zudem eine Trinkgeldpauschale von zB 20 Euro angesetzt werden muss, übersteigt man dann die Geringfügigkeitsgrenze oder bleibt die Trinkgeldpauschale für die Geringfügigkeitsgrenze außer Ansatz? 

Vielen Dank!


RE: Geringfügigkeit und Trinkgeldpauschale - Verena - 03.05.2023

Hallo,

da die Trinkgeldpauschale die SV-Bemessungsgrundlage erhöht, wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten.

LG Verena


RE: Geringfügigkeit und Trinkgeldpauschale - bernadette - 03.05.2023

Hallo,

ja genau, ist bei mir beim Programm auch so, wenn eine Gaststätte mehrere Kellner geringfügig beschäftigt. Durch das Trinkgeldpauschale erhöht sich auch die 1 1/2 fache Grenze für den Dienstgeber.

LG Bernadette