Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 (/showthread.php?tid=5591) |
Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - chr2 - 09.05.2023 Liebe Kollegen! Beim EAR Rechner in welches Wirtschaftsjahr gehört der Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 gleich wie Cofag Förderung im Jahr der Zugehörigkeit d.h.im Jahr 2022 oder bei der Zahlung im Abschluss 2023 ? Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung. Schöne Grüße aus der Steiermark RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Christoph G. - 09.05.2023 EAR Rechner unterliegen dem Zuflussprinzip. Also in das Geschäftsjahr in dem der Betrag ausbezahlt wird. RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Verena - 10.05.2023 Da es sich um eine öffentliche Förderung handelt, gehe ich davon aus, dass auch der Energiekostenzuschuss das Zuflussprinzip durchbricht und im Jahr der Zugehörigkeit zu erfassen ist. LG Verena RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Christoph G. - 15.05.2023 Ich habe folgende AFRAC Stellungnahme zum Thema gefunden: ...(Zitat)(Quelle: LexisNexis: https://360.lexisnexis.at/d/rechtsnews/afrac_veroffentlicht_fachinformation_zur_bilanzier/n_2023_11_lnat_news_033778_3c5069c589?searchid=20230515090937512&page=1&index=12&origin=rl&rlclick=title&originview=STM ) Im Unterschied zu den Covid-19-Zuschüssen (vgl VfGH-Erkenntnis 14. 7. 2020, G 202/2020) fehlt es an einer vergleichbaren höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Es ist daher im Moment unsicher, ob bzw in welcher Höhe die Förderungen bewilligt werden. Der mangelnde Rechtsanspruch auf die Förderungsgewährung wirkt sich auf die Bilanzierung beim Förderwerber aus. Eine Forderung auf den Energiekostenzuschuss darf nämlich erst dann aktiviert werden, wenn der Förderwerber am Abschlussstichtag 1.. die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und 2.. der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist. Da bei der Gewährung des Energiekostenzuschusses regelmäßig keine ausdrückliche Bewilligung erteilt wird, kann die Auszahlung als konkludente Bewilligung angesehen werden. ...(Zitat Ende) RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Verena - 16.05.2023 Danke! Also können wir hier zusätzlich auch noch unterscheiden, ob der Abschluss zum Zeitpunkt der Auszahlung schon fertiggestellt war... RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - Berufsanwärterin1 - 19.05.2023 Anspruchsprinzip Vgl EStR-WE 2023 Rz 1037a Muss in der Steuererklärung 2022 erfasst werden Lg RE: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 - chr2 - 30.05.2023 Hallo ! Danke für die vielen Antworten zu meiner Anfrage. Lt. Rücksprache mit WKO und einem Steuerberater, gehören die Energiekosten 4.qu.2023,sowie die Förderung der Kleinenergiepauschale in jenes Jahr, wo es wirtschaftlich gehört. (also im Abschluss 2022) Ich wünsche eine schöne Arbeitswoche |