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Bauleistung - Lena - 10.05.2023

Liebes Forum!
Mein Mandant (Steinmetz) liefert und montiert Küchenarbeitsplatten beim Kunden eines Küchenstudios. Das Küchenstudio bestellt im Auftrag des Kunden beim jeweiligen Hersteller z.B. Dan oder Haka. Das Küchenstudio besorgt natürlich auch die Montage. Ist die Lieferung der Einbauküche durch das Küchenstudio (meiner Meinung nach Handel) als Bauleistung zu sehen? Müsste mein Mandant seine Leistung (Einbau der Arbeitsplatte) mit Übergang der Steuerschuld fakturieren? 
Danke für eure Infos!


RE: Bauleistung - Bague - 10.05.2023

Ja, sie ist eine Bauleistung, aber ohne Übergang der Steuerschuld. Diese geht nämlich nur über, wenn der Auftraggeber ein Generalunternehmer oder ein in üblicherweise Bauleistung erbringender ist. Dies kann nur ein Unternehmer und nie ein Endkunde sein. Da das Küchenstudio im Auftrag des Kunden diese Arbeitsplatten bestellt, würde ich das Küchenstudio als Generalunternehmer ausschließen, als Handelbetrieb ist es auch kein "in üblicherweise Bauleistung erbringender " Unternehmer.


RE: Bauleistung - Verena - 11.05.2023

Da das Küchenstudio im Auftrag des Endkunden die Montage bestellt, würde ich dieses als Generalunternehmer betrachten. Ich betreue eine Firma, die ebenfalls für Küchenstudios Montagen durchführt und diese mit Übergang der Steuerschuld fakturiert.